11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages werden nur wirksam, wenn sie binnen einer Woche von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nicht getroffen.11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3. Soweit der Mieter Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes, für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand München vereinbart.