3. Transport der Mietsache/Versicherung
3.1. Der Transport der Mietsache zum Aufstellungsort erfolgt auf Kosten des Mieters, es sei denn, der Mieter holt die Mietsache beim Vermieter selbst ab.3.2. Der Mieter schließt mit Abschluss des Mietvertrages eine Transportversicherung ab. Desweiteren kann der Mieter über den Vermieter eine Elektronikversicherung abschließen. Bei Nichtabschluss einer Elektronikversicherung haftet der Mieter für aufkommende Schäden.
3.3. Bei Messen und Ausstellungen ist der Mieter verpflichtet, zusätzlich und ergänzend zum Mietvertrag eine Messe- und Ausstellungsversicherung abzuschließen. Diese beinhaltet den Transport zur Messe, den Aufenthalt auf der Messe sowie den Rücktransport von der Messe.