1. Vertragsgegenstand
1.1. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages kommt zwischen den Parteien ein Mietverhältnis über die in dem Vertrag genau bezeichnete Mietsache zustande.1.2. Verpackungen, Bedienungshandbücher, Betriebssystem-Software und sonstiges Zubehör sind Teil der Mietsache.
1.3. Der Vermieter überläßt dem Mieter die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand.
1.4. Farbbänder, Tintenpatronen, Toner und sonstige Verbrauchsmaterialien, welche zum Betrieb der Mietsache benötigt werden, werden mitgeliefert. Das Material ist nicht neuwertig bzw. originalverpackt. Zusätzliche Verbrauchsmaterialien können kostenpflichtig vom Vermieter bezogen werden.
1.5. Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche.